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Ab 4. Oktober dürfen schwangere Lehrerinnen wieder freiwillig unterrichten. Das sagte kürzlich Kultusminister Piazolo – ohne Details zu nennen. Die Gewerkschaften reagierten verärgert. Das Ministerium kündigte nun einen Praxisleitfaden an.
Ab 4. Oktober ist das Betretungsverbot für schwangere Lehrerinnen, das wegen Corona seit gut zwei Jahren gilt, aufgehoben. Trotzdem heißt das nicht, dass alle Schwangeren ohne Prüfung zurück ins Klassenzimmer dürfen. Eine Beschäftigung sei nur dann möglich, wenn die Rahmenbedingungen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz dies mutterschutzrechtlich zuließen.
Die Schulleitung müsse in jedem Fall prüfen, welche Tätigkeit die schwangere Frau in welchem Umfang tun darf. Das Ministerium kündigte an, demnächst einen Praxisleitfaden zur Verfügung zu stellen. Die neuen Regeln sollen sowohl für schwangere Lehrerinnen als auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Ziel sei, Betroffenen eine Rückkehr in den Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Dass schwangere Lehrerinnen wieder in Präsenz unterrichten dürfen, erwähnte der Freie Wähler-Politiker bereits vor einer Woche – beiläufig am Ende der Pressekonferenz zur Sitzung des bayerischen Kabinetts. Die Schwangere solle sich je nach Situation mit ihrem Arzt und Schulleiter absprechen, erläuterte er vor Ort. Voraussetzung werde sein, dass die Lehrerinnen „es wollen“ und es „auch medizinisch verantwortbar ist“. Einen Zwang werde es nicht geben, versicherte der Minister.
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