Nord Stream: Metertiefe „Krater“ und zerstörtes Rohr an Pipeline entdeckt

November 02, 2022
11:45
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November 02, 2022
11:45

Vergangene Woche hatte der Nord-Stream-Betreiber ein Spezialschiff zu der beschädigten Pipeline geschickt. Nun liegen die ersten Ergebnisse der Untersuchung vor.

Die ersten Ergebnisse der Untersuchung der beschädigten Nord-Stream-Pipeline liegen vor. Die Nord Stream AG teilte am Mittwoch mit, die erste Datenerhebung am Ort des Pipelineschadens an Nord Stream 1 in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone sei abgeschlossen. Demnach wurden auf dem Meeresboden in einem Abstand von etwa 248 Metern „technogene Krater“ mit einer Tiefe von drei bis fünf Metern gefunden. Der Abschnitt des Rohres zwischen den Kratern sei zerstört, hieß es weiter. Die Rohfragmente lägen in einem Radius von mindestens 250 Metern rund um die Schadstelle.

Am Donnerstag vergangener Woche hatte der Nord-Stream-Betreiber ein speziell ausgerüstetes Schiff zum Pipelineleck nach Schweden geschickt, um die Schäden genauer zu untersuchen.

Zuvor war aus einem Video bereits hervorgegangen, dass mindestens 50 Meter von Nord Stream 1 zerstört oder unter dem Meeresboden begraben wurden. Die in 80 Metern Tiefe gefilmten Aufnahmen zeigten unter anderem große Risse und verbogenes Metall.

Nord Stream: Ursachenforschung wichtig für Versicherung

Ende September waren nach Explosionen in der Nähe der Ostsee-Insel Bornholm insgesamt vier Lecks an den beiden Doppelsträngen, die von Russland nach Deutschland verlaufen, entdeckt worden, jeweils zwei davon in den ausschließlichen Wirtschaftszonen Dänemarks und Schwedens. Unter anderem die EU und die Nato gehen von Sabotage aus.

Für Nord Stream ist es wichtig, die Ursache herauszufinden, um den Schaden bei der Versicherung melden zu können. Bei „höherer Gewalt“ müsste die Versicherung für den Schaden aufkommen. Im Falle einer Sabotage durch Gazprom selbst würde die Versicherung nicht greifen, sagte ein Rechtsexperte von Fenchurch Law laut Reuters. Die Versicherungen würden dies als „Kriegshandlung“ klassifizieren. Solche Handlungen sind nicht von den in den Policen aufgeführten Schadensursachen gedeckt. Sollte die Explosion durch einen Terrorakt oder durch westliche Einheiten ausgelöst worden sein, müssten die Versicherungen zahlen. Der Schaden dürfte in die Hunderte Millionen Euro gehen.

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