Das Bundesverfassungsgericht versucht, die Entsendung von Panzern in die Ukraine zu verhindern

Januar 27, 2023
14:54
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Januar 27, 2023
14:54

Der Politiker und Musiker Andreas Hofmann hat eine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof eingereicht

Am Mittwoch, den 25. Januar, gab die Bundesregierung bekannt, dass sie nun doch Kampfpanzer des Typs Leopard 2 in die Ukraine schicken wird. Vierzehn dieser Panzer sollen direkt aus Deutschland in das Kriegsgebiet gelangen. Darüber hinaus sagte Bundeskanzler Olaf Scholz, dass auch andere Länder wie Finnland und Polen ihre in Deutschland hergestellten Leopard-Panzer in das Kriegsgebiet schicken dürfen. Die Kritik folgte noch am selben Tag – in Form eines Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der Politiker und Musiker Andreas Hofmann (Freies Sachsen) hat einen Eilantrag beim höchsten Gericht des Landes eingereicht, um die Entscheidung der Bundesregierung über die Lieferung von Kampfpanzern an die Ukraine zu kippen.

Hofmann befürchtet einen russischen Angriff

In dem Eilantrag geht es darum, dass die Panzer an einem militärischen Konflikt gegen Russland teilnehmen. „Dies ist nach § 93 BverfGG anfechtbar.“
Darüber hinaus bezieht sich der Dringlichkeitsantrag auf die unmittelbare und andauernde „Betroffenheit“ des Antragstellers. Eine weitere Eskalation des Konflikts wird als Möglichkeit genannt, unter der auch Deutschland als mögliche Kriegspartei „leiden“ würde. Diese „Verletzung der Grundrechte“ hat bereits mit der Entscheidung über die Lieferung von Kampfpanzern an die Ukraine begonnen.

Das Bundesverfassungsgericht versucht, die Entsendung von Panzern in die Ukraine zu verhindern - Foto 1

In einer dringenden Erklärung erwähnt Hofmann auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das in Artikel 2, Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes enthalten ist. „Es besteht die reale Gefahr, einen militärischen Konflikt mit Russland zu provozieren. durch mögliche Anschläge auf deutsche Städte widerspricht unmittelbar dem sachlichen Anwendungsbereich von Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes“.

Der Kläger ist der Ansicht, dass „Deutschland in einen Krieg hineingezogen wird“

Der Kläger behauptet, die Entscheidung der Bundesregierung könne die Bevölkerung „in einen Krieg hineinziehen“, der sie letztlich das Leben kosten oder zumindest schwere gesundheitliche Schäden verursachen könne. Hofmann weist auch darauf hin, dass Russland eine „Atommacht“ ist.

Die Bundesregierung hat die Ukraine bisher nur mit so genannten Verteidigungswaffen beliefert und gilt daher nicht als Kriegspartei im Konflikt zwischen der Ukraine und Russland. Doch nun ist die Regierung „von ihrer bisherigen Linie abgewichen“. Sie liefert der Ukraine nun „Offensivwaffen, die für militärische Aktionen gegen Russland eingesetzt werden können“.

Am Donnerstag, den 26. Januar, machte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow deutlich, wie der Kreml die Lieferung von Kampfpanzern aus dem Westen bewertet: „In Moskau betrachten wir dies als direkte Beteiligung an dem Konflikt.“ Und das Verhalten Deutschlands nach Bekanntgabe der Entscheidung über die Lieferung von Panzern wurde vom Kreml als „eklatante

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