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Gesundheitsministerium enthüllt Plan zur Legalisierung der leichten Droge, bis zu 20 Gramm der Substanz sollten mitgeführt werden dürfen
Neben der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach am Dienstag angekündigten Krankenhausreform bereitet das Ministerium auch eine neue Entwicklung vor. Im Mittelpunkt steht dabei die teilweise Legalisierung von Cannabis. Vestinews.de erklärt die Besonderheiten in der deutschen Gesellschaft, die zu erwarten sind.
WEM IST ZU VERKAUFEN
Presseberichten zufolge plant das Bundesgesundheitsministerium zunächst, den Kauf, Verkauf und Besitz von bis zu 20 Gramm Marihuana zu erlauben. Alle diese Operationen sind ab dem Alter von 18 Jahren erlaubt. Zumindest ist das der Plan, über den die Ministerien der Bundesregierung laut Netzwerk Deutschland heute beraten.
Nach Angaben von Network Germany wird auch der eigenständige Anbau von Cannabis erlaubt sein – bis zu zwei Pflanzen pro Person. Gleichzeitig darf der Anteil des eigentlichen Rauschmittels in legalisiertem Marihuana 15 % nicht überschreiten.
„Aber um Hirnschäden durch Cannabis zu vermeiden, dürfen Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren das Produkt nur mit einem maximalen Substanzgehalt von 10 % verkaufen“, heißt es in dem Plan.
Karl Lauterbach hat bereits zu Beginn des Sommers die offizielle Position zu diesem Thema dargelegt: „Cannabiskonsum in Maßen, unter sicheren Bedingungen, mit Qualität und ohne Straftatbestände ist etwas, das akzeptiert werden sollte und Teil der modernen Gesellschaft ist“. Es stellt sich heraus, dass die Frage der Legalisierung von Cannabis geklärt ist, die Frage ist nur noch, wie die Details aussehen.
WIE STRAFTÄTER BESTRAFT WERDEN
Es geht im Wesentlichen um die Entkriminalisierung der Substanz. Das heißt, dass Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft würde. Und wenn 16- oder 17-Jährige mit ein paar Gramm Cannabis erwischt werden, gehen sie wahrscheinlich straffrei aus. In diesem Fall könnten sie jedoch verpflichtet werden, einen Präventionskurs zu absolvieren, und jede im Besitz der Täter gefundene Substanz würde entzogen werden.
Auch der Standort von Geschäften, die Cannabis verkaufen, wird reguliert. Sie werden Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendzentren festlegen. Die Werbung wird verboten. Network Germany berichtet, dass es eine Möglichkeit gibt, die Substanz nicht nur in speziellen Geschäften, sondern auch in Apotheken zu verkaufen – es stellt sich heraus, dass es ein Instrument sein könnte, das zur Bekämpfung des Drogenschwarzmarktes beiträgt.
Man sollte sich daran erinnern, dass Finanzminister Christian Lindner (FDP) vor etwa einem Monat von der Wahrscheinlichkeit einer Cannabis-Legalisierung berichtete. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blinert, sagte jedoch im Juli, dass das Gesetz wahrscheinlich nicht vor 2024 (d.h. frühestens in 1,5 Jahren) in Kraft treten wird. Laut Lauterbach gibt es in Deutschland etwa 4 Millionen erwachsene Cannabiskonsumenten.
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