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Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2023 die bisherige Hartz-IV-Leistung durch ein neues System der zivilgesellschaftlichen Leistungen ersetzen. Geplant ist eine Anhebung des Regelsatzes auf 502 Euro für Alleinstehende.
Regierung und Bundestag haben im Herbst einen Gesetzentwurf über neue zivilrechtliche Leistungen beraten und beschlossen, die ab dem 1. Januar das Hartz-IV-System ersetzen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte aktiv die als Deutschlandfunk betitelte Reform. Er wies darauf hin, dass der Staat laut Verfassung verpflichtet sei, allen Bürgern einen existenzsichernden Lohn zu gewähren. Er glaubt, dass das neue System Arbeitslosen helfen wird, sich in der Arbeitswelt zurechtzufinden.
Die Reform umfasst die Lockerung der strengen Regeln der Arbeitsämter, die Abschaffung strenger Sanktionen für versäumte Termine oder die Ablehnung von Stellenangeboten.
Bürgerbezieher sollten sechs Monate lang keine Leistungskürzungen befürchten, auch wenn sie beispielsweise einen Termin beim Jobcenter verpassen. Dies soll laut Hale für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen und den Leistungsempfängern sorgen. Allerdings soll es nach sechs Monaten in „schwierigen Fällen“ Sanktionsspielräume geben, etwa bei Personen, die gar nicht zu Terminen erscheinen.
Steigende Einsätze
Der Regelsatz des neuen Grundeinkommens soll für alleinstehende Erwachsene 502 Euro pro Monat betragen. Hartz IV sieht derzeit eine Zahlung von 449 Euro vor. Für erwachsene Partner soll es künftig einen Regelsatz von 451 Euro im Monat geben. Für Kinder von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. 348 Euro sollen es für Kinder von 6 bis 13 Jahren und 318 Euro für Kinder unter 5 Jahren sein.
Absage von Hausdurchsuchungen
Innerhalb von zwei Jahren sollen Bürger unabhängig von ihrem Alter auch mit einem Vermögen von bis zu 60.000 Euro bürgerliche Einkünfte erhalten können. Danach sollen 15.000 Euro erlaubt sein. Aktuell liegt die Höchstgrenze für Erwachsene je nach Alter zwischen 9.750 € und 10.050 €.
In den ersten zwei Jahren sollten Sie nicht prüfen, ob die Wohnung klein und günstig genug ist. Bürgergeldbezieher sollen sich auf die Jobsuche statt auf die Wohnungssuche konzentrieren können.
Ausbildung und Arbeit
Künftig sollen Sozialhilfeempfänger pädagogische Werte nachholen statt Nebenjobs anzunehmen.
Verdienen sich Schüler oder Studenten nebenbei zusätzlich Geld, soll das Elterngeld nicht gekürzt werden. Monatlich können Sie bis zu 520 Euro ohne Abzüge verdienen.
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