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Im August hatten Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ versucht, sich in der Alten Pinakothek am Rahmen des Bildes festzukleben, der dadurch beschädigt wurde. Das Museum reagiert nun mit schärferen Kontrollen – und zivilrechtlichen Schritten.
Nach Abschluss der Restaurierungsarbeiten am Rahmen des im August attackierten Rubens-Gemäldes „Der bethlehemitische Kindermord“ steht nun fest: Der Schaden liegt auf jeden Fall über 10.000 Euro.
Aktivisten von „Die letzte Generation“ hatten sich festgeklebt
Er bewege sich im niedrigen fünfstelligen Bereich, teilte die Pressestelle der Museen mit. Zwei Aktivisten der Bewegung „Die Letzte Generation“ hatten sich damals am Rahmen des Gemäldes festgeklebt. Die Aktivisten waren nach kurzer Zeit durch die Polizei vom Rahmen getrennt und vorübergehend festgenommen worden. Bei diesem Ablösen war der Rahmen beschädigt worden. Nachdem ihre Personalien festgestellt waren, wurden sie entlassen und wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung angezeigt.
Generaldirektor Maaz ohne Verständnis für Aktion
Bernhard Maaz, der Direktor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, sagte, einige Schäden am Rahmen aus dem 18. Jahrhundert seien geblieben, womit sich sein Wert mindere. Im Gespräch mit dem BR zeigte er für die Protestaktionen in Museen kein Verständnis: „Wir hatten uns natürlich schon darauf vorbereitet und hatten Lösungsmittel zur Hand. Außerdem waren die Aufsichten geschult. Aber in dem Moment, wo es konkret wird, ist es natürlich empörend. Man kann doch nicht Kulturzeugnisse von Menschheitsrang in Gefahr bringen, um die Natur aus der Gefahr zu bringen.“
Die Aktivisten von „Die letzte Generation“ argumentieren zumeist damit, dass derartige Gemälde schon bald ohnehin nichts mehr wert sein würden, wenn man sich aufgrund der Klimakrise ums Essen streiten müsse – und versuchen auf diesem strittigen Weg auf den Klimawandel aufmerksam zu machen.
Museum will finanzielle Ansprüche geltend machen
Das Museum reagiere nun mit stärkeren Kontrollen, Taschen im Ausstellungsbereich seien nicht mehr erlaubt. Zudem würden Kunstwerke häufiger verglast. Die Aktivisten erhalten drei Jahre Hausverbot. Nach dem Abschluss des laufenden Strafverfahrens würden zivilrechtliche Schritte gegen die beiden Aktivisten eingeleitet. Man sei gehalten „die finanziellen Ansprüche des Freistaats geltend zu machen“.
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